nur die Individuen sichtbar sind, die ganze Corporationaber selten oder gar nicht dem Auge erscheint: so kanndiese Unterscheidung sowohl von einzelnen Bürgern oderMagistraten als von den Unterthanen selbst bisweilen ver-gessen werden, und ein solcher Mißverstand muß nothwen-dig bey den ersteren ungereimten Stolz, bey den lezterenaber entweder grundlose Unzufriedenheit oder niederträch-tige Schmeichelet) veranlaffen. Wenn ncmlich ein einzel-ner Bürger der freyen Gemeinde, oder auch ein Mitgliedihres großen oder dirigirenden Raths sich den Fürstengleich achten, die Unterthanen der Repulik seine Unter-thanen nennen oder von ihnen den nemlichen Respekt undGehorsam forderen wollte, der nur der ganzen Commu-Nität gebührt: so würde ein solcher Stolz allerdings ebenso ungereimt als beleidigend sevn, und man hat Beyspielein Republiken gesehen, daß angesehene Unterthanen durchdergleichen Aeußerungen mehr als durch die größten Un-gerechtigkeiten tief gekränkt und beleidiget worden sind.Allein einzelne hochmütbiqe Prätenstonen machen nichtdie Regel aus, und wer wollte sie bey allen Menschenhinderen können, zumal wenn sie auf der Mißkennung ei-nes Unterschieds beruhen, der doch schon etwas mehr alsgewöhnliche Einsteht erfordert. Dergleichen eitle Anma-ßungen finden sich im Kleinen wie im Großen, in jedemDorf wie in einer herrschenden Republik. Auch die Be-amten der Fürsten , und zwar eher noch die geringerenalö die höheren, haben oft einen übertriebenen Dünkelund gebehrden sich gegen das untergebene Volk, alS obsie selbst Fürsten wären. Man lachet über jene, aberniemand legt es diesen lezteren zur Last. MenschlicheSchwachheiten beweisen nichts gegen die rechtmäßige Na-tur eines geselligen Verhältnisses. Zudem wird jener Stolz
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