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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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eommandiren kann , sondern diese Sorge mit großer Ge»walt einem ihrer Bürger oder gar einem Fremden anver-trauen muß, so werden diese Generale gerade durch ihreSiege und den dadurch bewirkten Anhang zu mächtig;sie können in der Folge nicht mehr an die bürgerlicheGleichheit gewöhnt werden, sie werfen sich früher oderspäter allemal zu Herren der Republik auf, und viele ih-rer gewesenen Mitbürger helfen ihnen noch dazu, indemsie der stürmischen Freyheit eine ruhige Dienstbarkeit vor-ziehen, die gleichwohl zu Macht und Reichthümern führt;Daher den Republiken auch in dieser Rüksicht Mäßigung.Der Ansprüche, ein beschränktes Gebiet, friedliches Be-nehmen und Abneigung vor großen Eroberungen zur iüsifo*senden Nothwendigkeit werden.