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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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Nicht minder gefährlich ist drittens den Republikenbald die allzugroße Verengung, bald wieder dieallzugroße Erweiterung der herrschenden Ge.nossenschaft, und eine von beyden Klippen ist in dieLänge schwer zu vermeiden. Ein fürstliches Geschlechthat dieses Inkonvenient auch nicht zu befürchten; hiergebort die Macht und vollkommene Freyheit immer nurEinem. Auf ihn folgt sein natürlicher oder durch Sue-cessionS-Ordnung bestimmter Erbe, und wenn auch derMannsstamm abgeht, so finden sich durch die früherenHeyrarhen der Weiber und ihre männlichen Nachkommenstets andere rechtmäßige Ansprecher. Eine Communitätvon vielen hingegen hat keine natürlichen Erben, unddennoch sterben nicht nur Individuen, sondern ganze Ge-schlechter aus; allmählig würde sie auf wenige Mitglie-der oder gar auf ein einzelnes zusammenschmelzen, mit-hin in ein Fürstenrbum übergehen, und unter den zuleztüberbleibenden wenigen Geschlechtern oder Individuenmüßten nothwendig bald zerstörende Streitigkeiteu eintre-ten, weil nach der Natur der Sache hier jeder gleich be-rechtiget ist, und die Collisionen zu häufig oder zu bedeu-tcnb würden. Also muß jede Republik von Zeit zu Zeitneue Bürger oder Mitglieder annehmen; aber daö zu vielund zu wenig ist beydes gefährlich, und das rechte Maßschwer zu beobachten, weil die Natur hier keine Zahl be-stimmt hat. Wird die Genossenschaft zu sehr verengt, soschwächt sie dadurch schon stch selbst, und kann ihre Frey-heit nicht leicht behaupten, zumal ein großer Theil ihrerMacht nicht blos auf äußeren Gütern, sondern auch aufder Zahl und dem Ansehen zufriedener und unter stch ei-Niger Bürger beruht. Auf der anderen Seite erwekt steauch noch viel mehr den Neid und die Mißgunst der übri-