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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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gen Landes. Einwohner/ der Einsaßen, der begüterten M»terthanen u. s. w., welche sonst die Aufnahme und Theil-nahme hoffen konnten; ihre Wurzeln sind weder fest nochausgebreitet, in Stürmen und Gefahren hat ste wenigHülf und ausharrende Treu zu erwarten. Bey einer zugeringen Anzahl von Bürgern fände die Republik auchzu vielen wichtigen Geschäften die nöthigen Fähigkeitenund Kenntnisse nicht immer in ihrem Schooß, und au-ßer demselben darf ste solche nicht wohl suchen, theilsweil sie von denen, die nicht Mitgenossen sind, selten auftreuen Eifer zählen könnte, theils weil eö eine Herab-würdigung ihrer selbst wäre, zu solchen Geschäften keinetauglichen Subjekte in ihrer Mitte zu besizcn. Endlichist auch der Friede und die Eintracht unter gar zu weni-gen schwer zu erhalten; wo die Zahl der Nebenbuhlerklein ist, da will jeder allein herrschen, und die Ueber-macht eines Einzelnen studet weniger Hindernisse sich fest-zusezen; daher es nöthig ist, daß in jeder wohlgeordne-ten Republik eine ftlbstständige und dennoch durch Zahlund Gewicht bedeutende Masse die Leidenschaften der be-sonders hervorragenden mächtigen Bürger oder Parthey-häupter im Zaum halte, bisweilen gleichsam ein höheresRichteramt ausübe, und wenigstens in den wichtigsten Fäl-len der Wahrheit und der Gerechtigkeit den Sieg verschaffe.Geht man aber zu dem anderen Extrem über, wird dieGenossenschaft allzusehr erweitert , oder sogar gesezlich aufalle Einwohner eines Landes ausgedehnt, so verliert sieauch allen Werth, und es ist das sicherste Mittel den Ge»meingeist zu vernichten und allgemeine Gleichgültigkeit her-vorzubringen. Das ermunternde und belebende Gefühl devEhre besteht nur in der Auszeichnung, in einem Vorzug,den nicht jedermann besizt. Nun aber ist eine Genossen-