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der Natur des menschliche»» Gemüths zuwider sind. Diewahre Klugheit erfordert hier, wie in allen Dingen, daSVerhältniß einzusehen wie es ist, und nach demselbensein Benehmen einzurichten, den natürlichen Neid derUntergebenen nicht zu verkennen, sondern <hn eher vor-auszusezen, aber demselben durch andere Vortheile ent-gegenzuwirken, damit er wenigstens unschädlich gemacht,und nicht zum AuSbrauch gereizt werde. Auf Liebe undfreudige Aufopferung läßt sich einmal für eine kollektiveHerrschaft nicht zählen, wohl aber theils auf Hochach.tung und Ehrfurcht für ihre Rechte, theils auf die An-hänglichkeit der Unterthanen an ihr eigenes Glük untereinem gerechten und milden Regiment. Leztere herrschteoffenbar in allen heut zu Tage zerstörten Republiken,und man hat davon selbst in den Zeiten ihres UnglükSdie rührendsten Beweise gesehen; ja eS sind darüber selbstihren bittersten Feiirden die merkwürdigsten Zeugntße ent-fallen. Das Gefühl der Pflicht und Gerechtigkeit aber,welches noch viel wichtiger ist, würde ebenfalls gehcrr-schet haben, wenn die revolutionären Irrthümer, nachwelchen man alle Fürsten und herrschende Republiken fürUsurpatoren oder Privilegirte ausgab, weniger in denKöpfen verbreitet gewesen wären, u»»d man dagegen diewahren, aus der Natur der Dinge und der mit ihr über-einstimmenden Erfahrung hergeholten staatsrechtlichenGrundsäze, theils in wissenschaftlicher Form, theils in demGeivand der Geschichte, mehr in die Gemüther zu pflan-zen gesucht hätte. Dennoch müssen die Jnkonvenientejeder kollektiven Herrschaft durch andere Vortheile erseztund ausgewogen werden. Außer der möglichen Erwer-bung deS Bürgerrechts, d. h. der Aufnahm in die souve-raine Genossenschaft, von der wir bald mehr reden wer.