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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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dem Dienste -er Republik widmenden Bürger und Magi-straten ausmachten, und gleichwohl noch mit Erfüllunggemeinnüziger Pflichten verbunden waren. " ES ist nachder menschlichen Natur nicht zu forderen, daß irgend je-mand bloß für den Dienst oder die Freyheit eines Gemein-wesens , durch welche er selbst im Grund nicht freyer wird,alle feine Zeit aufopfere, seine Privat'Geschäfte vernach«läßige, nüzlichen Berufsarten entsage, langweiligen RathS-versammlungen und Commissional-Sizungen beywohne,eine Menge unentgeldlicher Arbeiten übernehme, seinesgleichen gehorche, sich mancherley Beschwerden und Disci-plinen unterwerfe, vielleicht gar noch aus dem Seinigensteuren und zahlen müsse, ohne dafür am Ende mit Ehreoder Vermögen belohnt und entschädiget zu werden. Nunaber können die Bürger einer herrschenden Republik,»der die Mitglieder ihres fouverainen Raths, als solche,keiner Besoldung genießen, theils weil kein Souverainsich selbst bezahlt, theils weil die ganze Republik dazunicht die nöthigen Hülfsmittel besäße; und eben so wenigist es möglich, alle die vielen vorübergehenden, aber imGanzen doch sehr beträchtlichen Arbeiten und Verrichtun-gen besonders zu belohnen. Die eigentlich besoldeten, be-

S) Mag man auch noch so sehr gegen solche Benefizien deklami-rcn, oder vielmehr fie mit scheele» Augen ansehen, so ist den»noch gewiß, daß sie eine sehr zwekmaßige und zugleich sehrökonomische Belohnungs - Art der Staatsdienste ausmachen.Auch ist, in den noch bestehenden Republiken, seit ihrem Weg-fallen allgemeine Gleichgültigkeit eingetreten; von keiner er,munteruden Hoffnung mehr belebt, sucht sich jeder beschwer-lichen Arbeiten zu entziehen, oder sein Fortkommen im AuS,land zu suchen; alle Dienste müssen bezahlt werden, und sosind die Stagtskostcn gleichwohl größer als vorher. Der we,nige vorhandene Eifer ist noch ein Ucberrest aus besseren Zeiten.