Band 
Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
JPEG-Download
 

32 S

Besizungen gar nicht denken, daher auch nie eine solchedestanden hat. Sodann müssen auch die Lasten und Be-schwerden einer Genossenschaft durch Ehre und Vortheileersezt werden, wofern das einzelne Mitglied nicht stetswieder nach voller Privat - Freyheit zurükstreben soll:Es verhält sich mit den weltlichen Communitäten wie mitden geistlichen. »> Wenn ste zu Bestreitung ihrer man-nigfaltigen inneren Bedürfniß« gar nichts eigenes be-säßen, wenn sie von ihren Bürgern immer nur beschwer-liche Pflichten, Ilrbeiten, Disciplinen und Steureu for-dern müßten, aber ihnen dafür weder Ehre noch andereVortheile anbieten könnten: so würde niemand von einersolchen Gesellschaft seyn wollen, und sie müßte nothwen.dig bald wieder auseinander gehen. Die geringste Dorf-gemeinde giebt schon ihren Bürgern gewisse Ruzungenan Holz und Weid, für welche allein sie auch gemeineArbeiten und Beschwerden fordern kann». Ohne die aufdem festen Land liegenden Balleyen und Comthureyen desJohanniter. Ordens würde der Aufenthalt auf der InselMalta, und der Krieg gegen die Ungläubigen (derenman auch in Europa hätte finden können) nicht so anlo-kend gewesen seyn; und das nemliche läßt sich von denPfründen aller anderen Ritter-Orden sagen. Müßte manin Klöstern noch für seinen eigenen Lebens, Unterhalt be-sorgt seyn, es dürften sich nicht viele solch beschwerlichenPflichten und Disciplinen unterwerfen. Alle Republiken,alle freyen Städte und Landschaften hatten ebenfalls,bald in größerer , bald in geringerer Zahl ihre sogenann-ten Vogteyen, Präfekturen oder Herrschaftö. Verwaltun-gen, welche die Anwartschaft oder die Entschädiguug der sich

4) Dergk. B. iv. S. l»<> -190.