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mct zu werden." ^ Die freyen Schweizerschen Städtebefolgten in ihren besseren Zeiten die nemliche Politik,und Ioh. von Müller nennt z. B. die ebmaligeu im gan-zen Land zerstreuten, auf ihren Gütern wohnenden Bür-ger von Bern ein unsichtbares Heer des gemei.nen Wesens. «> Man sah den Zuwachs von Bür-gern gern, weil damals noch mehr zu kämpfen als zugenießen war, und bey jeder Eroberung oder sonstigenErwerbung einer neuen Landschaft wurden die dortigenEdelleute oder auch andere angesehene Einwohner, sobaldsse es verlangten, inö Bürgerrecht aufgenommen, biswei-len sogar vertragöweise in Folg einer Friedens. Bedin-gung dazu genöthiget, auf daß ste dem Gemeinwesen zu-gethan , und aus Feinden in Freunde umgewandelt wer-den. " Zudem hat eine Republik außer der Ertheilung
A) 8s viri et liberi vocem audivisse, talesque digaos esse,ut Romani fierent.
6) Schweiz. Geschichte , B. I. S. 45?.
7 ) AuS dem Aargau sind z. B. viele Familien nach Bern gekom-men. Nach der Eroberung der Landschaft Waadt ward dasBernische Bürgerrecht ebenfalls allen nur einigermaßen ange-,sebenen Personen angeboten. Viele haben cS benuzt und sich
> dabey wohl befunden. Andere hingegen, und zum Theil ge,
rade die edleren Geschlechter, verschmähten dasselbe, weil sieimmer auf die Räkkehr des Herzogs von Savoyen hofften,und sich mit den Bürgern von Bern nicht gemein machenwollten. Als aber in der Folge die Zeiten deS Genusses ka-men, und etwa ein Jahrhundert später, wegen der übermä-ßigen Dürgerzahl beschrankende Geseze gemacht wurden, fan»den die nemlichen Waadtla'nder eS sehr übel, und gaben eSsogar für eine naturwidrige Ungerechtigkeit aus, daß sie vonjener Genossenschaft, mithin auch von den daherigen Aemternund Bencfizien ausgeschlossen seyen.