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Feinde zu machen , die Hoffnung, sich durch Begünstigungeines anderen dankbare Freunde und individuelle Vor.theile zu erwerben, welch alles den Willen der Wählen-den mehr oder weniger nöthiget, anders zu stimmen, alssie es sonst nach innerer Ueberzeugung gethan hätten, soLaß auch in dieser Rüksicht selbst die scheinbarsten Wahlenim Grunde keineswegs als das Produkt einer wahrenund freyen Majorität angesehen werden können.
Zwar muß man gestehen, daß jene Abweichungen vondem strengen Recht in der Wirklichkeit nicht immer sonachtheilig sind, als eS nach der bloßen Theorie scheinenmöchte; oft werden sie durch den guten Geist der Wäh.lenden oder durch andere Umstände wieder corrigirt, undeinige derselben mögen vielleicht des inneren Friedenswegen zu Vermeidung größerer Uebel beynahe nothwen-dig seyn. So z. B. kommen im gewöhnlichen Laufder Dinge die würdigsten Subjekte doch auf den Vor-schlag, selbst wenn derselbe einem besonderen Collegioausschließend überlassen ist. Dieses Collegium hat sogarmehr Zeit nachzudenken, es richtet sich mehr oder weni-ger nach dem präsumirten Willen der Versammlung, undman weicht dadurch oft einer sehr unnöthigen Verlänge-rung der Wahlen aus. — Wenn auch die Candidatenund ihre Verwandten aus der Versammlung treten müs-sen, so wählen die übrigen doch manchmal den nemli-chen, der in dem vollständigen Tribunal ebenfalls dieMajorität gehabt hätte, und man kann ihm alsdann we-nigstens nicht vorwerfen, daß er den erhaltenen Vorzugnur seinen Privat. Freunden verdanke. Wird ein Theilder Wählenden durch das LooS von ihrem Stimmrechtausgeschlossen, so läßt sich im Allgemeinen vermuthe«/ daß