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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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Achtbar gesondert und sich wechselseitig entgegengesezt sind,wie die Personen, sondern oft mehrere mit einander be-stehen können, manche sogar vergessen werden; und end-lich weil die meisten Menschen sich mehr für einzelne Per-sonen als für Sachen interefsiren, daher dann erfolget,daß sie sich bey der geringsten Wahl zu irgend einemAmte zahlreich einfinden, und ihre Rechte streng ausüben,wahrend sie hingegen oft bey den wichtigsten StaatSge-schästen gleichgültig sind, von der Versammlung wegblei-ben, und den Entscheid anderen überlassen. Wie oft da-her diese Beschlüße unter dem Scheine der Stimmen-Mehr-heit im Grunde nur das Resultat der Minorität sind,wird jedermann wissen, der je in Republiken gelebt, odersolche auch nur beobachtet hat. Bald geschieht diesesdurch ein in der Eile oder zur ungewohnten Zeit zusam- xmenberufeneö Tribunal, wo die meisten Mitglieder nichtbeywohnen können, andere aber, die mit dem Präsiden-ten oder einer herrschsüchligen Faklion einverstanden sind,zum schnellen Einfinden besonders aufgefordert werden;bald werden die zu behandelnden Gegenstände (Tractanda)nicht zum voraus angezeigt, die betreffenden Rapporteoder andere Schriften nicht zur Einsicht in die Canzleygelegt, so daß die meisten Mitglieder entweder nicht er-scheinen, oder nicht auf die Sache vorbereitet seyn kön-nen, und mithin den Beschluß einer Minorität überlassenmüssen, die man etwa vorher zu stimmen gewußt hat.Bald läßt der Präsident in einer schwach besuchten Ver-sammlung, wo die befürchteten Gegner, oft sogar diesachkundigsten und einsiußreichsten Mitglieder entweder zu-fällig oder in Pflichts. Geschäften abwesend sind, unver-

i) Vergl. G. i;z.