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niizllch / um Linseitigkett zu vermeiden, and die Dingeim Zusammenhang mit anderen zu betrachten, wie dannz. B. das Militär. Wesen mit den Finanzen, den aus-wärtigen Verhältnissen u. s. w. zusammenhängt, und allesstets den bestehenden staatsrechtlichen Verhältnissen, sowie den höheren Zweien der Republik, angepasset wer-den muß. Die Untersuchung selbst hat sich vor allemmit der Gerechtigkeit, der Nothwendigkeit oder Nüzlich-keit und der Ausführbarkeit der anzurathenden Maßregel,vorzüglich aber mit ihrer näheren Entwikeluag und Aus-arbeitung zu befassen. Demnach besteht die Aufgabe ei-nes vollkommenen Rapports darin, nach einer kurzenAnzeige feiner Veranlassung und seines ZwekeS, vorerstdie eonstatirten Thatsachen treu und vollständig darzu-stellen, die daraus sich ergebenden Fragen in ihrer na-türlichen Ordnung richtig zu bestimmen, die Rechts- undConvenienz. Gründe, nach denen ste bejahet oder vernei-net werden sollen, zu enmiklen, den Schluß deutlich zuziehen, und endlich die zu seiner Ausführung nöthigenVerfügungen anzugeben; welch alles die Berathung un-endlich erleichtert, aber freylich durch keine Geseze undConstitutionen erreicht werden kann. UebrigenS ist nichtzu vergessen, daß die UnterfuchungS. Commissionen keine
eben für einzelne Geschäfte beygeordnete Mitglieder liefertengewöhnlich die meiste und bcßte Arbeit, die dann im Namender ganzen Commission vorgetragen wurde. Seil der Revolu-tion aber glauben die neuen Regierungen, blos weil sie Re-gierungen hejssen, allwissend zu seyn, und die einzelnen Col-legien selbst sind so eifersüchtig auf ihre Gewalt, daß sie ver-meinen, es sey ihrer Ehre nachtheilig, wenn sie über eineSache, wovon sie nichts verstehen, irgend jemand zu Ratheziehen.