Fünf und zwanzigstes Capitel.
Fortsezung.
Genaue Bestimmung der Reservate der hoch.sten Gewalt und der Funktionen des dirigi-renden Raths oder anderer Collegien.
I. Nothwendigkeit derselben zu Verhütung gefährlicher Compe-te»,- Streitigkeiten.
H. Diese lezteren werden meist durch allgemeine, unbestimmte,und daher jeder Ausdeutung fähige Ausdrüke veranlasset.
III. Die Reservate der höchsten Gewalt und des dirigirendc»Raths müssen nicht nach bloßen Worten und Formen, sondernnach der materiellen Wichtigkeit der Gegenstände selbst geson-dert werden.
IV. Entscheidende Regel in zweifelhaften Fällen. Die freye Ge-meinde (oder ihr oberster Rath) kann von Rechtens wegen ansich ziehen, was sie will.
v * Politische Regeln in Absicht der Collegien und det hohen Eh-ren-Aemter. - Instruktionen. — Beschrankte AmlSdaur. -Mäßige Besoldung.
Nebst der Bildung der freyen Genossenschaft und ihrergrößeren oder kleineren Räthe, derselben Organisationund klugen Wahl. oder BerathungS.Formen, ist es fer.uer in allen Republiken wesentlich nothwendig, und zuihrer ruhigen Fortdaur unentbehrlich, theils die Rechteund Verrichtungen, welche der höchsten oder oberstenVersammlung vorbehalten bleiben, und diejenigen, wel.che ihrem dirigirenden Rath oder anderen Collegien über.lassen werden sollen, theils ihre wechselseitigen Verhält.