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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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96 Cap.8. Vom Rechte

Tobackskramer überbringet; nimmt solcherzwar dieselbe ein paarmal als Geld an, in Mei-nung, daß es vielleicht gangbare Pfennigeseyn möchten, die ihme noch unbekantwaren.Weil ihm aber der Kerl zu mehrecnmalenkömmt: so fragt er ihn endlich, was denndieses für eine Art Pfennige waren, und woer selbige herbrachte ? Der Hirte antwortetohne alles Bedenken, er machte solche selber,und hatte schon seinen halben Keßel damit ver-brauchet: weil er sahe, daß man das Kupfernicht beßer, als auf diese Weife, an den Mann ^ ibringen könte. Hierauf wird der Hirte unter ldieser seiner Bekentniß eingezogen, und in der !Inquisition unter anderen befraget: ob er dennnichkiwüßte, daß die falschen Münzer mit ,dem Feuer gestraft und verbrant würden. ;Welches er dann sofortbejahet, daßihmdie- !ses zwar nicht unbekant seye; er aber auch ge- iwiß versichern könte, daß ihm niemal in denSinn gekommen, falsches Geld zu schlagen. >Er hielte sich straffällig, wenn er auf seineStückgen Keßel eines andern Münzherrnsein Kapgen oder Münzzeichen gemachet, undsolches dafür ausgegeben hatte; aber deßenkeines würde man ihn jemals überführen kön-nen. Nicht das erste; denn auf denen Pfen-nigen yuLliionis stünde sein Hirtenzeichen: