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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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Holmünzen zu schlagen. 97

auch das letztere nicht; denn sobald ihn je-mand gefraget, was das für Geld wäre?hatte er geantwortet, daß man aus dem Zei-chen sehen könte, wie er, als ein Hirte, sol-ches gemacht hatte. Der Advocat, den erin seiner Defension gebrauchet, ist beständigdabey geblieben: zur falschen Münze werdeerstlich ein crimen fM; und sodann auch einMißbrauch und Nachschlag der Münze einesandern Münzherrn erfordert; dahero manden lnguilicum so wenig, als einen Rothgießeestrafen könre, wenn selbiger aus Meßing Re-chenpfennige machte, und noch darzu selbigemit einem Goldfirniß überzöge. Es konteauch nicht anders kommen, als daß das Ver-brechen falscher Münze hier wegfiele; jedochdieser eigennützige Einfall mit einer mäßigenBestrafung angesehen wurde: weil doch derInguilims wol gewußt, daß der Krämer vorseine Waren Geld, und keine Schaustücke ein-lösen wolle.

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Aber eben aufdjr Schaustücke Demzu kommen: so ist die Frage, werdann Macht habe, auch diese aus- RcHcn.zupragen? Heut zu Tage ist nun vftmge zudiese Sache so gemein: indem diehungrigen Stempelschnitzer, Priester undG Küsten