tzzo Cap.14. Wie das leichte Geld
der berühmte Bocks- oder Buchsbeutel davonein Ueberbteibsel seyn mag (e). Nachgehendshat man das leichte Geld schichtweise eingele-get, auch wol gar, wie ich solches an einigenOrten gefunden, je sechzehn und sechszehnzusammen gepacket, und an vier Enden vonoben und unten einwärts gebogen; auch wie-der an andere dergestalt, weil man die Anzahlleichtlich sehen können, wieder übergeben (5).
Mie-te) Weil man das weiche Geld nicht, wie jetzodas harte in dem Schubsacke bey sich tragenkvnte, ohne solches zu verknittern: so habendie Weiber, oder Ausgeberin, weil sie allezeitdas Geld zur Hand haben müßen, aus Bocks»haut gesteifte Beutel an der Schürze getragen.Aus welcher Nothwendigkeit man nachgehend-eine Zierde gemachet; so daß dergleichen Beu»tel öfters sehr hoch zu stehen gekommen. Undweil man aus diesem Grunde solchen gar woldie Weibercaße nennen mögen: so ist das Rechtund die Schmauße der Hausfrauen nach derZeit mit diesem Namen beleget worden; sodaß unter dem H. Bocks» oder Buchsbeuteldas Frauenrecht angedeutet zu werden pfleget.Weil das Caßen» oder Rentheyrecht für daseinträglichste und vornehmste geachtet werdenmag.
(k) Ich weiß aber fast nicht, ob man auch vondenen Schichten, in welchen das weiche Geldvergraben worden, auch zur Weise, solchesdergestalt auszugeben, sicher schlüßen solle. Dennin Urkunden ist mir nichts vorgekommen, wor-aus ich zu solcher Weise einen Schluß zu ma-chen wüßte.