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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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gZ2 Cap.iZ. Mittel zum leichten

Mann, den man in jeder Stadt darzu ver-pflichten könte, liefern, und dafür vergnügetwerden solte (p). Wer aber sich nach sol-chem Verbote unterstünde, das geringsteStücke davon zu verschmelzen, oder solchesanderwärts zu verbringen, der solle mit nam-hafter Strafe beleget, aus seiner Zunft geflos-sen, oder seiner Freyheit, die man ihme erthei-let, verlustigst seyn.

§. 8 .

Einen Lie. Weil aber die Menschen insge-auf'da? mein durch Gewinnsucht weiter, als !alte Geld durch den Schrecken einer Strafe 'zusetzen, gebracht werden: würde das alte ^Geld demjenigen häufig zuflie-gen, der sich öffentlich erböte, solches, aus-ser dem inwendigen Werthe des Silbersoder Goldes, Noch mit einem Zusätze zu

bezah,

(p) Dann wird das Verbrechen so hoch gehalten,wenn sich jemand unterstehet, des andern Münz«Herrn sein Geld in die Münze zu liefern, mitwelchem Handel sich doch mancher Jude reichgemachet; und vor weniger Zeit nichts neuesgewesen ist, daß die Käufers. Böhmischen Wer-grvschenstücke zu ganzen Wagen in Deutschlandgeschiehet, und in die Münzen geliefert wor-den : so tönte man auch durch diese Strafeein Mittel finden, daß was vom alten Geldenoch übrig ist, nicht verderbet; sondern zurNachricht aufbehalten werden möchte.