Von Hällischen Bracteaten. Zyr
auf eine Mark; wie viele brnLkenti auf einLoth gegangen. Daß der Schlägeschatz aufeine Mark ein Loth gewesen. Weiter/ daß
> man die falschen Münzer nicht am Leben ge,! straft. Item, daß derjenige, welcher vor
Gerichte sachfällig geworden,dem andern Thei-
> le eine Strafe erlegen müßen (m). Noch/was Wette uyd Wehrgeld, und wie hoch es
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(m) Die Deutschen Wolken den Mutwillen zu kla-gen, und anderen Leuten Unruhe zu machen,allerdings gesteuret wißen. Denn, wenn einboshastiger Mensch Lust hat, ohne Noth demz andern einen Proceß in die Harr zu werfen: so
verstehet er sich ohnedem schon, daß zwar dieKosten auf ihn gehen; aber auch dem andern
> Gram, Zeitverlust, Aergerniß und Unlust ver-^ ursachet werde. Mit welchem letztem er sei-nen Feind schon genug bezahlet hat. Welchem-nach denn es sehr vernünftig heraus kömt, daß
l die Deutschen, auch in bürgerlichen Dingen,außer denen Proceßkosten, für die Unlust, diesie ihrem Gegentheil aus Vorsätze gemacht, dem-selbigen bezahlen müßen. Allein, weil bey dergroßen Unrichtigkeit nicht des Rechtes; sonderndes gerichtlichen Gebrauches, die Rechtssprüchemit Kugeln aus dem Glückstopfe verglichenwerden: so mögen wir ja von dieser Gewohn-heit, alle sachfallige zu strafen, inne halten.
Martini fürgenommen worden; sodann kanman auch nicht einmal für Magdeburg et-was beständiges daraus erzwingen: indemja diese Reformation ein andermal um an-dere Zeit hat geschehen können.