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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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Von Hällischen Bracteaten. Zyr

auf eine Mark; wie viele brnLkenti auf einLoth gegangen. Daß der Schlägeschatz aufeine Mark ein Loth gewesen. Weiter/ daß

> man die falschen Münzer nicht am Leben ge,! straft. Item, daß derjenige, welcher vor

Gerichte sachfällig geworden,dem andern Thei-

> le eine Strafe erlegen müßen (m). Noch/was Wette uyd Wehrgeld, und wie hoch es

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(m) Die Deutschen Wolken den Mutwillen zu kla-gen, und anderen Leuten Unruhe zu machen,allerdings gesteuret wißen. Denn, wenn einboshastiger Mensch Lust hat, ohne Noth demz andern einen Proceß in die Harr zu werfen: so

verstehet er sich ohnedem schon, daß zwar dieKosten auf ihn gehen; aber auch dem andern

> Gram, Zeitverlust, Aergerniß und Unlust ver-^ ursachet werde. Mit welchem letztem er sei-nen Feind schon genug bezahlet hat. Welchem-nach denn es sehr vernünftig heraus kömt, daß

l die Deutschen, auch in bürgerlichen Dingen,außer denen Proceßkosten, für die Unlust, diesie ihrem Gegentheil aus Vorsätze gemacht, dem-selbigen bezahlen müßen. Allein, weil bey dergroßen Unrichtigkeit nicht des Rechtes; sonderndes gerichtlichen Gebrauches, die Rechtssprüchemit Kugeln aus dem Glückstopfe verglichenwerden: so mögen wir ja von dieser Gewohn-heit, alle sachfallige zu strafen, inne halten.

Martini fürgenommen worden; sodann kanman auch nicht einmal für Magdeburg et-was beständiges daraus erzwingen: indemja diese Reformation ein andermal um an-dere Zeit hat geschehen können.