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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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Register.

Geld zum Aberglauben 254.-85

- - altesistfünfmalso hoch, alsdaSneue 292.-9;. - in so großen Stücken auszumünzen, als

Thaler, rL.Gr.ist neu 298.-99

- - gewogen, auch noch setz»

Geldgeitz jetziger Zeiten ror. ioz

Gelehrter LcuteüdermaßigerFleiß 9. sqq.

Gemälde, die Kunst haben, will man nicht in Kir-chenleiden 6i.6r.

Gesänge vor dem Altare in unisono 61

Geschenke auf den besten Einfall gesetzetGevattern seyen nimmer nöthig -57

wird widersprochen -58. sqq. (7z)

Gevatterkuchen -98

Gewichte, Ellen, Maaß, warum es unterschied-lich 295

Gewinn der beste im Erfinden -7-

Giebichensieinischer Burggraf z 84-; 85

Glauchischer Gowgraf 984.; 8 r

GlockenzurLandlrauer zu lauten ausUebermuth 98.99Gnaden wird auch denen geistl. Churfürsten gege-ben - 7 »

Göritz/ daselbst ausgegrabenes Geld z z

Eoldgülden , warum man in der ReichScanzeleydarnach richte

Goldschmiede unbesonnenes Einschmelzen der al-ten Münzen 54

Gothisches Geld 217

GOtt selten wir auch Ihren -40

GOttes Gnaden schreiben sich dieGeistlichen -47. sqq.

249.(7.0)

Gowgraf zu Glaucha für Halle ; 84. ; 85

Grafen alle haben ihr Münzrecht deneLcio cse-ssris 76.88.

Groschen , hartes Geld 79. 8 ».

GrondmannsMänzschrift ,0

Güldene drsüesü 40.114.(40)

H. Hal-