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verdammt wurde. Sogleich ließ der Magistratin-Genf, schon den iy. Junius, das einzigeExemplar, das sich in der Stadt befand, auchdurch den Henker verbrennen und ebenfalls denVerfasser zur Gefängnißsirafe verdammen. Rons-seau erfuhr zu Montmorency, in feiner Einfam-kcit, das Schicksal seines Buches und dasjeni-ge, womit er selber bedraüt ward. Er flüch-tete sich nach Iverdon im Bernergebiete. Derdortige Landvogt, Herr Gingins de Moiry, nahmihn auf wie einen Freund und verschaffte ihmalle die Hülfe, die ein kranker Flüchtling bedurf-te. Acht Tage hernach kam Befehl vom Sena-te zu Bern, den Rousseau nirgends im Ber-ner - Kanton zu dulden. Dieser flüchtete sich nachMoitiers-Travers, in die Gebirge der Graf-schaft Neufchatel. Seine Verwandten in Genfbaten sich bey dem Magistrat eine Copey desUrtheilfpruchs aus, die ihnen den 2;. Junius1762. verweigert wurde. Auf wiederholte Bit-ten einiger Bürger erfolgten wiederholte Wei-gerungen. Rousseau beschwur seine Freunde,um seinetwillen keinen Zwist anzufangen. Frucht-los war seine Befchlvörung; nun fand er sichgenöthigt, den letzten Schritt zu thun und sei-nem Bürgerrecht in Genf zu entsagen. Diesesgeschah unterm rr» May 176;. Durch die Ent-sagung