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Ends des XVIIten und Anfangs des XVUltenJahrhunderts hatte sich die Schwärmerei vonBern aus über Zürich und die benachbarte» Ge»gcnden verbreitet. Eine Art Inquisilionsgerichtward hie und da gegen die Sectirer niedergesetzt.
Ein solches Gericht, schreibt Crousäz, hat-„ te Vollmacht zu allen möglichen Nachfvrchum„ gen; von demftlbcn wurden die einen ihrer„ Aemter entsetzt, die andern ins Gefängniß ge.
morsen, des Landes verwiesen oder noch här.>, ter gebüsset; den Einen entzog man die Ver-„ waltung der Güter, den Andern die Fürsorge„ für die Erziehung der Kinder. “ Ausser Tog-gcnburg, Appenzell, St. Gallen, Schafhausen u.a. war auch Glarus von schwärnicrischen Aus-schweifungen bedrohet. Unterm Nov. 1710.gelangte von dasigen Geistlichen ein Schreiben anZürich: Obs nicht dienlich seyn würde, zur Her-stellung der Rechtgläubigkeit eine Kirchenverfam.lung für die evangelischen Kantons ausschreibenzu lassen? Noch empfand man indeß allzulebhastdie Unruhen^ welche sowol die Dordrcchtersynodeals auch seither der helvetische Consensus vcrnr«sacht hatten : daher ließ es, auf Hottingcrs Ein-
*) <&. Memoires pour servir ä i’histoire des troub-les arrivees en Suisse d l’occafion du Consensus, s, qa»