Naturforschendev Gesellschaften. 57
aus, die sich einzig das Recht ausbedungen, den öffent-lichen Versammlungen beyzuwohnen, im übrigen sich,in Ansehung der Arbeiten, eine völlige Freyheit vorbe-halten , und sich nur verpflichteten, die Gesellschaft durchgleiche Gejdauflagen, wie die übrigen Mitglieder, zu un-terstützen. Aus den arbeitenden Mitgliedern, wurdeein Vorsteher erwehlt, der alle Geschäfte der Gesellschaftführen nnd regieren, und bey den Versammlungen, sowohl was ihm selbst zum Nutzen der Gesellsthast beyge-fallen, als was von andern ihm angebracht worden,vortragen sollte, dem ein Seckelmeister, der die Einnah-men und Ausgaben der Gesellschaft besorgte, darübereine genaue Rechnung führte, nnd in Abwesenheit desVorstehers, dessen Geschäfte verrichtete, und 2. Schrei?her zugegeben worden, deren der einte das Tagbuchvon den Vorlesungen und Verstichen führen, der andereaber, die Erkandtnussen der arbeitenden Mitglieder,welche die Gesetze, Einrichtungen und häusliche Ge-schäfte der Gesellschaft betreffen, zusammentragen sollte.Die Beschäftigungen selbst wurden in 5. Classen abge-theilt, nach den verschiedenen Hauptvorwürsen derNaturwissenschaft, nemlich der Naturlehre in besondern;Verstand, der Meßkunst, der Naturgeschichte, der Arz-ncywissenschaft und der Anwendung der Naturlchre in
D; Kün-