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der Carthaginenfer. 22z
! Anmerkung , welche der Stadt Carthagoviel Ehremacht, in dem erzeiget, daß, bisaufseineAeit, das ist, seit mehr als fünf-, hundert Jahren, weder eine einzige sonder-^ bare Empörung, darinn entstanden, welchedie allgemeine Ruhe hätte stöhren können,noch auch sich einigeTyranney gefunden,wel-che die Freyheit derselben unterdrücket hatte.
! In der That ist dieses eine doppelte Be-I schwcrlichkeit bey den vermischten Regie-, rungsarten. wie die zu Carthago war,wo die! Macht unter dem Volke und den Großengetheilet ist, daß man entweder, aufSeitendes Volkes, in einen Mißbrauch der Frey-heit, durch Aufruhr, verunartet, wie dieseszu Athen und in den Griechischen Republi-ken gar gewöhnlich war; oder, auf Seiten^ der Grossen, durch Herrschsucht, die gemei-ne Freyheit unterdrücket, wie es zu Athen,l zu Syracus, zu Corinth, zu Theben, und' selbst zu Rom, zur Zeit des Sylla und desCäsars, geschahe. Es gereichet daher derStadt Carthago zu grossem Lobe, daß siedie Kunst besessen, durch die Weisheit ihrerGesetze, und durch die glückliche Ueberein-stimmung aller der verschiedenen Glieder,daraus die Regierung bestand, so viele Jah-re durch, diese zwo so gefährlichen als ge-wöhnlichen Klippen zu vermeiden.
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