Band 
Erster Theil.
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224 Historie

Es wäre zu wünschen, daß irgend ein al,ter Scribent uns eine genaue und unzer-trennte Beschreibung von den Gebrauchenund den Gesetzen dieser so berühmten Re-publik hinterlassen hätte. Weil uns aberdiese Hülfe mangelt, so können wir unsnichts anders, als einen unvollkommenenund undeutlichen Begriff davon machen,wenn man verschiedene Stücke, die manhin und wieder in den Scribenten zer-streuet findet, zusammen llieset. DiesenDienst hat Christoph Hmderich der ge-lehrten Welt geleistet. Seine <*) Schrifthat mir gute Dienste gethan.

pohb.im Die Regierung zu Carthago vereinigte,

« v.p.,zz. Me zu Sparta und zu Rom, drey verschie-dene Gewalten, deren eine der andern dieWaage hielt, und die sich, untereinander,eine gleichseitige Hülfe, leisteten: nehmlichdie Gewalt der zwo obrigkeitlichen Perso-nen, die man Sufsetes (**) nennte: dieGewalt des Rathes, und endlich die Ge- ^walt des Volkes. Nachgehends that man !

noch !

o Lartkrßo, liue c»rtks>;>nen6ulo rekpudlie,

<Lc. »li Oklersm 1664- i

(") Dieses Wort wird von demjenigen hergeleitet, !welches,den den Ebräern und Phöniciern, Richter lbedeutet. !