Band 
Erster Theil.
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der Carthaginenser.

brauch abschaffte. Und er machte ausder Gewalt dieser Richter, die sonst im-merwährend war, eine jährliche; dieses ge-schahe uygefähr zweyhundert Jahre her-^mw.z:, nach, als diese Gesellschaft war errichtet verSrad»^ worden.

, Staatöfthler in der Carthaginen-sischen Regierungöart.

Aristoteles bemerket,-unter andern Bes^ rrachtungen über dre Regierungsart der^ Carthaginenser, zweene Hauptfehler, die,nach seiner Meynung, den Absichten eines! weisen Gesetzgebers, und den Sätzen einerguten und gesunden Staatskunst ganz errt-j gegen laufen.

» Der erste von diesen' Fehlern bestehet das! rinn, daß man einem einzigen Manne all-zuviel Aemter zu bedienen gab, welches maß,zu Carthago, als einen Beweis eines ganzbesondern Verdienstes ansähe. Aristote-les aber hält diese Gewohnheit dem gemei-nen Besten vor sehr nachtheilig. Denn inDer That, saget er, wenn ein Mensch nur ei-ne Bedienung auf sich hat, so ist er eher imStande, derselben ein Gnügen zu thun, in-dem er alsdenn die Geschäfte, mit mehrerP 5 Sorg-