Band 
Zwölfter Theil.
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viog.Laerr.vri'en.libr. 4.Pag. urs.

75 6 Von der Philosophie.

Aber dieses hat nicht viel Wahrscheinlichkeit.Er beraubte sich freylich seines Gesichts^einigermassen, indem er sich, wie man vonihm erzählt, in ein Grab verschloß, da-mit er sich desto freyer seinem Nachdenkenüberlassen könnte.

Das scheint gewisser zu seyn, daß er aufseine Reisen sein ganzes väterliches Ver-mögen verwandte, welches sich auf mehr,als hundert Talente, oder zehn tausendThaler belief. Nach seiner Zurückkunftward er vor Gericht gefordert, weil er sei-ne Güter so durchgebracht hätte. Ver-möge der Gesetze sollten diejenigen, die ihrväterliches Vermögen verschwendet hätten,nicht in dem Grabe ihrer Familie beerdigtwerden. Er führte seine Sache selbst vorGericht, und zog zum Beweise, daß erseine Güter zu einer rechtmäßigen Absichtangewandt hätte, seine vollkommensteSchrifft hervor, die er verfertigt hatte.Er las sie seinen Richtern vor, und siewurden dadurch so entzückt, daß sie ihnnicht allein für unschuldig erklärten, son-dern ihm auch, und zwar, ohne Zweifel ausdem allgemeinen Schatze der Stadt, so vielwiedergeben liessen, als er aufseinen Reisenverthan hatte, ihm Ehrensäulen aufrichteten,und verordneten, daß er nach seinem Tode

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