846 Von der Philosophie. !
gelehret, wie nothwendiges ist, daßsichals ^le Handlungen der menschlichen Tugend aufihn beziehen müssen. Sie haben von derMoral nur die Aeste gekannt, ohne den jStamm selbst zu kennen.
Dritter Artikel.
Von der Rechtsgelehrsamkeit.
6^ch verbinde die Rechtsgelehrsamkeit mitEH) der Sittenlehre, wovon sie ein Theilausmacht, oder mit der ste wenigstens sehrverknüpft ist. Es ist eine Materie von ei-nem weiten Umfange, aber ich werde sie nurkurz abhandeln. Einer von meinen bestenFreunden Herr Lorry, ein geschickter Leh-rer der Rechte, hat mich mit Nachrichten ver-sehen, die mir sehr behülfltch dazu gewesen.
Die Rechtsgelehrsamkeit ist die Kenntnißdes Rechtes und der Gesetze. JedwedesVolk hat seine eigenen Gesetze und Gesetzge-ber gehabt. Moses ist der älteste unter al-len. GOtt selbst gab ihm die Gesetze, die seinVolk beobachten sollte. Mercurius Tris-megiftus bey den Aegyptiern, Minosbey den Einwohnern der Insel Creta, Py--thagoras bey den Völkern des grossen Grie-chen-