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die Zuverläßigkeit der Beweise S. 287,die wir zum Theile schon gesehen haben, undzum Theile noch sehen werden, berechtigteihn zu diesem Vorurtheile, gleichwie dieMeuchelrichter Ludwigs XVI. und die vonStrassenräubern authorisirten Mörder dererhabenen Königinn durch die Zuverläßig-keit der Beweise berechtiget waren, sich vorganz Europa zu prostituiren.
„Alle diese Umstände, sagt Herr Wolf,„veranlaßten einen merkwürdigen Parla-„mentsschluß " S. 288, Dieser Satz, einerder wenigen wahren in dem wölfischen Ro-mane verdient eine umständliche Zergliede-rung, In der That war der Schluß des Par-lamentes einer der merkwürdigsten, und ichwüßte mich nicht zu besinnen, daß, die zweyletzten Jahre in Ehren ausgenommen, Frank-reich andere eben so merkwürdige Nichter-aussprüche anheben könnte- Kaum ward esG 4 dem
«her, als die Sich» bey dem Gerichtshöfe, des«se» Präsident er war, geyvrig untersucht wurde.Lr fand er also für ganz üderstößig, die Unter-suchung abzuwarten, und erschien ferner bey kei-ner Sitzung mehr; Dämons würdiger Ver-kehret !