Band 
Vierter Band.
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tätlichen Pflicht sich zu entziehen , ohne wel-che das Wohl des Menschengeschlechts nichtbestehen kann? denn, gälte dieß, wie wär.-den Verträge geschlossen, wie der Handelgetrieben- wie die Gerechtigkeit ausgeübt,wie dem Nachtheile vorgebeugt, wis dieMaaßregeln genommen, wie die Vorkehrun-gen getrofen werden ? Der Einfältige würdeewia ein Opfer des Listigen, der Richter ewigein Spott des Klägers und des Beklagten,die Obrigkeit ewig eine Zielscheibe des betrüg-lichen Unterthans, der Käufer ewig ein Spieldes Krämers seyn. Es würden sich erkaufteZungen wider den Unschuldigen erheben,durch Zweideutigkeiten ihn, da er nichts we-niger dächte, zu untcrdrükeN: kein Bürgerwürde seinen Nachbar, kein Unterthan sei-ner Obrigkeit, keine Obrigkeit ihrem Unter-chan, kein Staat einem Staate, keinVolk einem Volke trauen dürfen: kurz wirwürden in den Stand gesetzt werden, iinwelchen uns die Sanscülotten, Jacobiner,und Jlluminatcn gesezt wissen wollen. Undgleichwie Verträge das Menschengeschlechtunter einander binden, so würde sich nachentzwei gerissenen Banden, statt der heilsa»

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