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Vierter Band.
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der Landesfürst, mein Mitbürger hatmir ein Geheimniß vertraut: es mußbei mir Geheimniß bleiben, oder ich macheMich der Treulosigkeit schuldig. In diesemFalle, oder da man von sich und andernohne Verlezung der Gerechtigkeit ein großesUnheil abwälzen kann, erlaubkens Jesuiten,Und vor ihnen alles, was Menschensinn hat--te - gefährlichen Fragen durch Zweideutigkeitüuszulenken, damit man weder der Lüge,noch der Treulosigkeit schuldig werde. Eswäre leicht allem Unfuge gesteuret, wennsich die Gefahr hiemit abschieben liesse, daßman den Fragenden bedeutet/ weder sie hät-ten ein Recht zu fragen, noch wir eines zuantworten» Aber hiemit kann nur sehr sel-ten geholfen werden; So eine Ahndung ver-räth meistens das Geheimniß, oder reiztgewiß die Begierde der Forschenden, oderzieht uns wenigstens wichtige Nachtheile zu,denen wir nicht unvorsichtig in die Armezu laufen haben, so lange uns die Klugheitgelindere Mittel anbietet. Sie sehen alw,Herr Oberster, daß es nicht jeder Fäll ist,in welchem die Jesuiten erlaubten, durchzweideutige Reden ungesiümmen Fragen sich

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