sie kurz: „Was die erkennbaren Sinnbe-„ Haltungen betrifft ( Uetkrickicuie« lste men-„wles)," sagt er, „so halten sie auch die„strengern Moralisten für erlaubt: weil„ sie nämlich entweder aus der Gewohnheit,„oder aus der Art zu reden, oder aus den„Umständen erkannt werden können, da-„her sie nicht hindern, daß nicht die äussere„Rede, wenn man alle Umstände„zusammenhält, wirklich wahr sey, und„ mit dem Sinne übereinstimme. *)
Ich hoffe, Herr Oberster, fuhr Mänhardfort, daß Sie mir die übrigen Beyspiele gernerlassen. Alles lauft auf einerley hinaus»Der Staatsbeamte, auf dessen Seele ein Ge-heimniß liegt, so nicht anders, als mit demgrößten Nachtheile des Staates aufgedektwerden könnte, findet sich nicht selten in Unnständen, wo nur ein kühnes Nein das wich-tige Geheimniß bewahren kann. Der for-schende und zum Hochverrath reizende Späherhat kein Recht, über die Unredlichkeit dessel-ben zu klagen, denn er sollte es wissen, daßes des Befragten hohe Pflicht ist, den ver-ratherischen Fragen auf eine Art auszuwei-U 4 chen,
Ir^sr. äs Relix. p. H> c, 4> rrr. 4,