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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
Entstehung
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II

Vorrede.

oder ihr Vertrag in Schriften, ist sehr alt in der Welt.Wir finden schon in den Schriften des Aristoteles ei-nige Theile von diesen Wissenschaften abgehandelt;und wenn Aristoteles selbst von diesen Büchern nichtVerfasser ist, wie in der That verschiedene wichtigeZweifel darwider gemacht werden können: so kanndoch deren Urheber nicht viel jünger seyn, weil manihn in die Sammlung der aristotelischen Schrifteneingerücket hat. Unterdessen, so alt auch diese Wis-senschaften sind: so sind sie doch mehr als alle anderevon den Gelehrten vernachlaßiget worden. Alle übri-ge Wissenschaften haben überflüssige Bearbeiter ge-funden. Nur an diese haben sie wenig gedacht; undwenn nicht Leute, die in den Geschafften gesessen haben,und die der Gelehrsamkeit wenig ergeben gewesen sind,uns nicht ihre Anmerkungen mitgetheilet oder eiltenbesondern Gegenstand oder Theil in dem Bezirke die-ser Wissenschaften bearbeitet hatten: so würde eS dar-innen allenthalben noch gar wüste und leer aussehen.Eben so wellig hat man daran gedacht, diese Wissen-schaften auf Universitäten vorzutragen; und obwohlalle andere Theile der Gelehrsamkeit überflüssig mitLehrern besetzet gewesen sind: so sind doch nach Er-richtung der Universitäten verschiedene Jahrhunderteverstrichen, ehe man vor nöthig gefunden hat, diesenWissenschaften ein einziges Lehramt zu widmen.

Es sind noch nicht dreyßig Jahre, als der vori-ge König von Preußen, dieser in der That großeWirth, der die Gelehrsamkeit allein nach dem Nu-tzen beurtheilete, den sie dem Staate leiste!: konnte,ulw dannenhero von den damaligen Gelehrten keinegroßen Begriffe hatte, am ersten darauf verfiel, auf