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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
Entstehung
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Vorrede.

IV

dieses aus den Gasseriscben, Dittmarischen und an-dern Lehrbüchern, die bey Gelegenheit solcher Colle-Ziorum gedruckt worden sind. Hierdurch aber wirdder Nutzen dieser Wissenschaften keineswcges erreichet.Das ist ein bloßes Stückwerk, das noch darzu ge-meiniglich so mangelhaftig vorgetragen wird, daß da-durch niemand von dem großen Vortheile dieser Wis-senschaften überzeuget werden kann. Ja, vermögedergleichen Proben stehen die Staatsleute und diepraktischen Cameralisten in den Gedanken, daß indiesen Wissenschaften gar keilt ordentliches aneinan-der Hangendes Lehrgebäude möglich sey, wie manselbst diese Meynung gegen mich geäußert hat. DieStudirenden aber, da sie in dergleichen Büchern nichtviel wichtiges finden, sondern wahrnehmen, daß dasmeiste darinnen auf die Landöconomie altkömmt, diesie schon durch die Erfahrung zu erlernen hoffen, wennsie derselben einmal nöthig haben sollten, sehen dieseWissenschaften ganz kaltsinnig alt und glauben, daßsie deren Erlernung gänzlich entbehren können.

Eine andere Hinderniß, welche dem Aufneh-men der öconomischen und Cameralwissenschaften,Mtd ihrem guten Fortgange auf Universitäten zeirherim Wege gestanden bar, findet sich auf Seiten derLehrer selbst, welche sich zu diesen Professuren habenbestellen lassen. Da dieser Theil der Gelehrsamkeitehedem auf Universitäten gänzlich unbekannt gewesenist, und vielmehr das Looß der Bedienten des Staatsausgemacht hat, die am wenigsten mit der Gelehr-samkeit bekannt gewesen find: so ist es in der Thatschwer, geschickte Leute zu finden, die diese Wissen-schaften vorzutragen im Stande sind. Fast alle Ge-lehrten