Vorrede.
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nothwendig, oder sie ist nur nützlich, oder sie ist bloßergötzlich, und unmuthig.
Diese Eintheilung gründet sich auf eine andere;und beyde stehen in dem genauesten Verhältnisse mit-einander. Nach dieser zweyten Eintheilung findetman gleichfalls dreyerley Arten der menschlichen Er-kenntniß und Wissenschaftern Diese Wissenschaftenwerden entweder zu dem bürgerlichen Leben und zuAusübung unserer vollkommenen Pflichten erfodert;oder sie dienen uns nach unserm natürlichen Zustande,und tragen etwas bey, daß wir unsere unvollkommenePflichten desto besser erfüllen können: oder sie habenendlich mit unsern Pflichten gar kein Verhältniß,sondern gereichen nur zu Vermehrung unserer Begriffeund Erweiterung unsers Verstandes.
Es ist tzar kein Zweifel, daß nicht diejenigeErkenntniß und Wissenschaften nothwendig seyn soll-ten , die zu dem bürgerlichen Leben und zu Ausübungunserer vollkommenen Pflichten erfordert werden.Wir leben nicht bloß in dem natürlichen Zustande,sondern wir befinden uns in großen bürgerlichen Ge-sellschaften, die wir Republiken nennen. Gegen die-selben haben wir uns theils stillschweigend zu vielenVerbindlichkeiten anheischig gemacht, die vor unsvollkommene Pflichten sind. Die natürliche Gottes-gelahrheit, so bald wir ein allerhöchstes Wesen erken-nen, eine Erkenntniß, die man in der That als all-gemein behaupten kann, und das Recht der Natur,sobald wir uns in Gesellschaft anderer vernünftigenGeschöpfe befinden, legen uns andere Pflichten auf,die nicht weniger vollkommen sind. Alle Erkenntnißund Wissenschaften, die zu Ausübung dieser vollkom-
menen