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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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Vorrede.

VII

wollen: so werden wir bekennen müssen, daß sie viel-leicht einige Schritte vor uns zum voraus haben,ungeachtet wir ehedem ihre Vorgänger waren. Siewürden es nach ihrem großen Eifer viel weiter ge-bracht haben, wenn sie in ihren Untersuchungen et-was mehr systematischer und denkender, und wenigerlandwirthschaftlich verfahren hatten. Man kann al-so leicht erachten, von was vor ausnehmendem Nutzenes seyn würde, wenn die öconomischcn undCameral-wisscnschaften vollständig, zusammenhängend undgründlich auf Universitäten und bey akademischen Col-legiis gelehret würden. Ich habe diese Vorrede be-stimmt, daß ich zusorderst die Nothwendigkeit zeigenwill, die uns in der That verbindet. Diese Wissen-schaften auf Universitäten lehren zu lassen; und so-dann will ich die Art und Weise vortragen, wie sol-ches am besten auf eine gründliche Art geschehen kann.Da es sehr nützlich seyn wird, meine Leser von diesenWahrheiten zu überzeugen, und doch gleichwohl indem Werke selbst wegen des Zusammenhanges davonnicht ausführlich zu handeln war: so glaube ich, daßdie Vorrede der schickliche Platz ist, diese Sätze aus-zuführen. Ich will mich ohne weitere Vorbereitungzu diesem Vorhaben wenden.

Die menschliche Erkenntniß und Wissenschaftensind von gar verschiedenen Arten. Ohne mich beydenjenigen Arten und Eintheilungen aufzuhalten, diezu meiner gegenwärtigen Abhandlung nichts beytra-gen : so will ich hier nur dreyerley Classen derselbenfestsetzen, deren Abtheilung sich auf den Endzweckund mithin auf das Wesentliche der Wissenschaftengründet. Die menschliche Erkenntniß ist nämlich

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