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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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XXIV

Vorrede.

sie sich seiner zum wahren Nutzen und Dienste desStaats gebrauchen können. Daher kömmt derVorwurf der Pedanterey, mit welchem die meistenStaatsleute alle Gelehrten in ihren Herzen belegen;und die Gelehrten irren sich, wenn sie glauben, daßdieser Vorwurf nur diesem und jenem Gelehrten, dereine abgeschmackte Aufführung und wunderlicheEinbildung von sich selbst hat, beygeleget wird. Ichschreibe hier nichts, als worzu ich in der Nahe beyverschiedenen Vorfallen Anmerkungen zu machengegründete Ursache bekommen habe. Woher ent-steht aber dieses Vorurtheil der Staatsleute gegendie Gelehrten ? Daher, weil sie sehen, daß wir unsam meisten auf solche Wissenschaften legen, die inden bürgerlichen Verfassungen und den Geschäfftendes Staats am wenigsten brauchbar sind. Nunist es zwar gar nicht zu leugnen, daß ein Gelehrter,der öfters viel schwerere Wissenschaften erlernet hat,sich eben so gut, als ein Ungelehrter, in die Ge-schäffte des Staats schicken und die darzu nöthigeErkenntniß nach und nach erlangen würde, wennman es mit ihm versuchen wollte. Allein diesem ste-het im Wege, daß em Gelehrter, der seine Wissen-schaften gründlich erlernet hat, nicht so von der Flin-te an dienet, wie ein Ungelehrter; und daß er, da ihmseine erlerneten Wissenschaften sauer angekommensind, eilie gewisse Ebrliebe, oder vielleicht auch, wennman will, Ehrgeiz hat, der ihn nicht so geschmeidigmacht, als die Ungelehrten. Wenigstens könntenwir den Vorwurf der Unbrauchbarkeit gänzlich ausdem Wege räumen, wenn wir uns auf solche Wis-senschaften legten, die zu den meisten Geschäfften des

Staats