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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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Vorrede.

XXV

Staats erfordert werden; und da es in der Thatunsere Schuldigkeit ist, dem gemeinen Wesen sonützlich, als nur immer möglich, zu werden: da dieRepublik mit Grunde erwarten kann, daß solcheLeute, die sich einer vorzüglichen Erkenntniß undEinsicht rühmen, auch zu ihrem Dienste und Wohl-fahrt das meiste beytragen werden; wohlan! solasset uns damit nicht länger anstehen!

Diese Gründe sind, deucht mich, ziemlich wich-tig vor die Gelehrten, um sie zu bewegen, daß siesich mehr als zeither auf die öconomischen und Came-ralwissenschaften befleißigen. Allein, die Stiftungder Professuren und die Einrichtung der hohen Schu-len kömmt nicht auf sie an. Sie hangt von demRegenten und den Ministers ab; und diesen dürfte esvielleicht ganz gleichgültig scheinen, ob die künftigenCameraliften - Policey- und Wirthschaftsverstän-digen auf den Universitäten, oder practisch vondm untersten Stellen an in den Geschähen selbst! erzogen würden. Ich muß mich also bemühen, auchdiese zu überzeugen, daß es nothwendig ist, die Ca-! meralwissenschaften auf Universitäten lehren zulassen.

Da gar kein Zweifel vorwaltet, daß es hierum wirkliche Wissenschaften zu thun ist, deren, Leh-ren aus allgemeinen Grundsätzen in richtiger Folgehergeleitet werden können, wie selbst gegenwärtigesSystem zeiget: so ist leicht zu erachten, daß die bloßpraktischen Cameralisten, die ihre Erkenntniß undEinsicht allein aus der Erfahrung erlangen, keinegroße Helden darinnen seyn werden. Sie werden denJuristen und Aerzten ähnlich seyn, die ihre Wissen-

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