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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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Vorrede.

XXVII

ticularcameralist in diesem oder jenem Theile derStaatswirthschaft werden könnte. Allein, niemalswird er ein guter Universalcameralist werden. AusMangel zusammenhängender Grundsätze wird er nie-mals mit versicherten Schritten wandeln. Er wirdbey allen Vorfällen wanken und zwcifelhaftige Ent-schließungen ergreifen. Wenn er glaubt, in diesemTheile der Regierungsverfassungen wichtige Verbes-serungen angebracht zu haben: so wird er am Endewahrnehmen, daß er dadurch in einem andern Theileder großen Haushaltung des Staats ungleich mehrNachtheil verursachet hat, weil er den Zusammen-hang dieser großen Wirthschaft und den Einfluß,den alle Angelegenheiten des gemeinen Wesensin einander haben, nicht genugsam eingesehenhat. Was kann aber wohl einem Staate unent-behrlicher seyn, als vollkommene Universalcamerali-sten. Die Wohlfahrt des Staats beruhet gar sehrdarauf. Die meisten Länder scheinen hieran noch einengroßen Mangel zu haben. Es geschieht ungemein! häufig in der Welt, daß die einmal gegebenen Befeh-! le bald wiederrufen oder stillschweigend abgeändertund die gemachten Verfassungen und Anstalten wie-i der aufgehoben werden, welches gewiß niemals nö-thig ist, wenn man aus einer Einsicht in den Zusam-menhang des Ganzen und aus richtigen Grundsätzenverfährt, und wenn man die Grundsätze auf den Zu-stand der Länder wohl anwenden kann. Der Man-gel guter Universalcameralisten veroffenbaret sich auchöfters aus den schlechten Projetten, die an den Hö-fen angenommen, und ins Werk gerichtet werden.Diese Projette sind öfters so ungereimt, und strei-

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