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Vorrede.
schaft als ein bloßes Gedächtnißwerk, und mithinhandwerksmäßig, erlernet haben, und die Lebenslangelende Stümper bleiben. Sie werden freylich das-jenige allemal wieder anbringen können, was sie ein-mal aus der Erfahrung wissen. Allein, sie werdenwenig im Stande seyn, neue Anstalten und Maaß-regeln zu erfinden; und wenn sie auch Bücher lesen,und die Verfassung anderer Lander zu Rathe ziehen:so werden sie doch daraus wenig Trost schöpfenkönnen. Da ihnen ein zusammenhangendes Lehrge-bäude, richtige Grundsätze und die Einsicht in dasGanze ermangeln; und da der Zustand der Länderallenthalben gar sehr verschieden ist: so werden siesich gar öfters in Gefahr fetzen, daß sie etwas beysich anwenden wollen, was sich auf den Zustand derdasigen Lander gar nicht schicket, und womit die übri-gen Verfassungen des Staats keineswegs überein-stimmen. Statt des glücklichen Erfolges ^ den eineAnstalt in diesen oder jenen Landen gehabt hat, wirdsie mithin ihres Orts sehr schlecht gelingen und viel-mehr zum großen Nachtheil ausschlagen. VieleBeyspiele in der Welt können uns von dieser Wahr-heit überzeugen. Man hat hin und wieder diese undjene preußische Verfassung nachahmen wollen. Al-lein, der schlechte Erfolg hat gar bald zu erkennengegeben, daß man vorher nicht überleget hat, ob derZustand des Landes und die übrigen Einrichtungenund Anstalten damit überein stimmen.
Man könnte endlich wohl zugeben, daß einbloß practischer Cameralist, wenn er einen guten na-türlichen Verstand hat, und sich die Verfassungenanderer Länder fleißig bekannt macht, ein guter Par-tikular-