XXXVIII
Vorrede.
ftnschaft ist gleichfalls sehr weitlänftig: und sie kannunter einem Jahre schwerlich gründlich vorgelesenwerden.
Alle diese Wissenschaften werden erfordert,wenn man darinnen eine gründliche Erkenntniß er-langen, und einen Universalcameralisten abgeben will.Allein, wenn man seiner Bestimmung oder Endzweckenach nur ein Particularcameraliste zu werden geden-ket: so kann eine oder die andere von diesen Wissen-schaften zur Noth entbehret werden. So kann z. E.derjenige, welcher sich nur hauptsächlich auf das Com-mercienwesen legen will, die Oeconomie und Came-ralwissenschaft entrathen, und sich nach dem LoH^otunäamenmli sogleich zur Policey wenden; sodannaber noch ein besonderes Collegium über dieCommer-cienwissenschaft hören. Gleichergestalt kann derjeni-ge, der allein ein Bergverständiger werden will, dieOeconomie und Policey Vorbeygehen. Er kann nachdem LoIleZio luiiäamenmli die besondern Theile derBergwerkswissenschaften hören, und mit der eigent-lichen Cameralwissenschaft den Beschluß machen, oderstatt dessen bloß ein EolleZium checirilMmum vonden Policeyanstalten und derCameralwirthschaft beyden Bergwerken hören. Wenn also ein Studiren-der zu diesen Wissenschaften täglich nur eine Stundeaussetzet: so wird er dieselben in drey Jahren völligzu Ende bringen können, er mag ein Universal - oderParticularcameralist werden wollen.
Es ist gar nicht zu leugnen, daß es von großemNutzen seyn würde, wenn man den Anfang diesesStudirens mit einem Collegio über die Geschichte desPolicey- Commercien-Oeconomie undCameralwesens
machen