Vorrede.
XXXVII
der erste Theil von der großen Oeconomie des Staats,indem sie die hauptsächlichsten Maaßregeln von Er-haltung und Vermehrung des allgemeinen Vermö-gens der Republik in sich begreift. Alle Wege, wo-durch der Reichthum des Staats vermehret werdenkann, in sofern es dabey auf die Anstalten der Re-gierung ankömmt, gehören daher unter die Vorsorgeder Policey. Sie ist folglich der nähere Grund zuder eigentlichen Camera! - und Finanzwisscnfchaft;und der Policeyverständige muß gleichsam säen, da-'mit der Cameraliste zu seiner Zeit erndten kann. Dadiese Wissenschaft sehr weitläuftig ist, so erforderndie Vorlesungen darüber ein völliges Jahr, wennman allenthalben gründlich und vollständig zu Werkegehen will.
Endlich macht die eigentliche Cameral-und Fi-nanzwissenschaft den Beschluß. Diese ist gleichsamder zweyte Haupttheil von der großen Oeconomie ei-ner Republik, indem sie den vernünftigen Gebrauchdes Vermögens des Staats und die ganze innerlicheHaushaltung in sich enthält. In diesem Betrachthabe ich auch den zweyten Theil des gegenwärtigenWerkes darzu gewidmet; und wenn man die gesumm-ten öconomischen Wissenschaften in einem einzigen zu-sammenhangenden Lehrgebäude vortragen will: sogiebt dieses die Natur der Sache von selbst an dieHand. Das erste Hauptaugenmerk in der großenWirthschaft des Staats kann nichts anders seyn, alsdas allgemeine Vermögen des Staats zu erhalten undzu vermehren, das zweyte aber, wie man dieses Ver-mögen vernünftig gebrauchen, und zu der innerlichenErhaltung des Staats anzuwenden hat. Diese Wss-
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