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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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sondern eswerden nochwirklicheDcr»theidigungs-mittel erfor-dert.

Das vor-nehmste Vcr-rheidizungs-mittel ist einhinlänglichesKriegcsheer.

Nutzen eines

wichtigen

Kriegesheeres.

76 Von den Vertheidiguiigsmitteln

heit rmd Vorsicht nicht vermögend ist, einem Staateeinen beständigen Frieden zu erhalten, indem öftersdie Herrschsucht alle Gesetze des Natur-und Volker-Rechts , und alle geheiligten Bande der menschli-chen Gesellschaft verletzet, wenn sie wahrnimmt, daßman ihr keine kräftigern Mittel, als Vorsicht undLiebe zum Frieden entgegen setzen kann (§. 41.);so wird noch zur äußerlichen Sicherheit erfordert, daßman im Staate wirkliche Vertheidigungsmittel inBereitschaft habe, um feindliche Anfälle und Be-wegungen von seinen Gränzen abtreiben zu können.Diese Vertheidigungsmittel sind es demnach, diewir in diesem Hauptstücke zu betrachten haben.

§. 6o.

Das vornehmste und kräftigste Vertheidigungs-mittel eines Staats, worauf dessen äußerliche Si-cherheit vornehmlich beruhet, ist unstreitig ein wohleingerichtetes und hinlängliches Kriegesheer, dessenStärke nach den möglichen Kräften des Staats,und der Kriegesverfassung der benachbarten Mäch-te, besonders derjenigen, die widrige Absichten ge-gen uns haben, einzurichten ist. Es bringt aberein starkes und wohl eingerichtetes Kriegesheer einemStaate gar großen Vortheil. Es verschaffet eine be-ständige Ruhe, eine Unabhänglichkeit von seinenBundesgenossen, ein Ansetzn unter den europäischenMächten, welches die Verbesserung der Commer-cien, und andere Anstalten zur Aufnahme desStaats gar sehr befördert; und öfters erwirbt eseine Vergrößerung ohne Krieg. Die Vermehrungder Abgaben zu diesem Endzwecke ist also nicht übelangewendet. Allein das Kriegesheer muß niemalsdie Kräfte des Staats übersteigen, und die Unter-thanen müssen deshalb nicht der Nothdurft berau-bet werden.

§. 61.