eines Staats.
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§. 6i.
Zuvörderst müssen wir dessen Anwerbung bewarb- Don der An>ren. Es fragt sich nämlich, ob es rathsamer sey, Megeshee.^sich auswärtiger Werbungen zu gebrauchen, oder res.bloß allein die Landeskinder zu Kriegsdiensten anzu-wenden. Ob nun zwar die auswärtigen Werbun-gen das Land nicht von Einwohnern entblößen; soist hingegen gewiß, daß man durch solche auswär-tige Werbungen, wenn Man nicht große Geldsum-men aufwendet, die aber dem Lande entgehen, fastnichts als lüderliches Gesinde! erhält , die keinerwahren Ehre fähig sind, welche doch auch den ge-meinen Soldaten, wenn sie ihre Schuldigkeit thunsollen, unumgänglich nothwendig ist: wie denn dieLandeskinder allemal mit ungleich mehrer Tapfer-keit das Vaterland vertheidigen werden *).
*) Allein, um die Landeskinder zum Soldatendienste zuziehen: so muß man sich nicht der gewaltsamen Wer-bungen bedienen. Hierdurch wird zu vielem Unfug,
Unordnung und kleinen Kriegen so wohl, als dar-aus entstehenden Haß und Verbitterung, zwischenden Soldaten und den Landeseinwohnern. Anlaß ge-geben; und mich beucht, daß es allemal eine großeSchwache der Regierung anzeiget. Denn wenn dieSoldaten solche Ausschweifungen ohne Erlaubnißder Regierung unternehmen dürfen; so sieht es mitdem Staat betrübt aus. Wenn aber die Regierungihre Befehle nicht mir mehrerer Ordnung und An-ständigkeit , als durch nächtlichen Ueberfaü und Be-unruhigung der Reisenden, zu vollstrecken weiß; soverrath sie ihre Schwache gar zu deutlich. Uebri-gens beucht mich, ist es rathsam, allemal ein Regi-ment aus einer besondern Provinz, oder Gegend zuerheben, und mit dem Namen der Provinz, oderdes Landes, worinnen es angeworben ist, zu belegen.
Dieses erwecket nicht nur eine edle Eifersucht unterden verschiedenen Regimentern; sondern die Lieb«und das Vertrauen, so nahe Landesleute zu einan-der haben, kann selbst den Kriegesunkernehmungen
zum