Die Unter-thanen dür-fen sich nichtan auswärti-ge Macht«Hänsen-
DicPrivile«gim der Un-terthanen -dürfe» wederdein Staate/noch den Ne-benunterkha-nen, schädlichseyn.
98 Von der Aufmerksamkeit des Regenten
fahrt des Staats gefährliche Absichten habe. DerRegent aber kann dergleichen niemals zugeben, ohneseine Schwachheit zu verrathen.
§. 8 >»
Eben so wenig kann eilt weiser Regent gestatten,daß seine Unterthanen oder gewisse Stände, Ord-nungen und Gesellschaften derselben sich an auswär-tige Mächte hangen und von denselben Befehle und ^Vorschriften annehmen; es sey dann in katholischenStaaten, in Dingen, welche bloß die Religion be-treffen und in die Angelegenheiten des Staats nichteinschlagen, deren aber sehr wenig seyn werden. DerStaat wenn seine Wohlfahrt wahrhaftig befördertwerden soll, erfordert einen so genauen Zusammen-hang in allen seinen Theilen, daß die Einmischungeiner fremden Macht in dessen Angelegenheiten, dieallemal Absichten hat, die von dem Interesse desStaats sehr verschieden sind, damit unmöglich beste-hen kann. Ein weiser Regent muß demnach aufsolche Abhänglichkeit und Corresponden; seiner Un-terthanen mit auswärtigen Mächten nicht allein einwachsames Auge haben; sondern auch vornehmlichdiejenigen, die dessen verdächtig sind, oder sich einesbesondern Eifers und großen Zuneigung gegen eineauswärtige Macht rühmen, von allen Regierungs-angelegenheiten zu entfernen suchen.
§. 86 .
Die Gerechtsame, Vorzüge und Freyheiten derUnterthanen, die sie sich entweder gegen den Staat,oder gegen einander selbst anmaaßen, erfordern gleich-falls eirw besondere Aufmerksamkeit des Regenten.Diejenigen Privilegien, welche offenbar mit demWesen und der Einrichtung einer Republik nicht be-stehen können, müssen gar nicht gehalten werden.