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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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Nur die aus-wärtigenCommercienkönnen denReichthumdes Landesvermehren.

Der ersteGkundsak da-bey muß scyir,daß dadurchmehr Goldund Silberein- als aus-geht-

IZ4 Von den Commercien

§. i;8.

Wir betrachten hier die Commercien als ein Mit-tel den Reichthum des Landes zu vermehren (§. izz.).Folglich können wir hier allein denjenigen Kaufhan-del erwägen, der mit auswärtigen Völkern geführetwird. Dieser allein kann einen Staat an Goldund Silber und andern Gütern reicher und vermö-gender machen. Denn man sieht leicht, daß dieKaufmannschaften, so sich bloß innerhalb den Grän-zen des Landes einschließen, die Güter und das wahreVermögen desselben nicht vermehren können. Soöfters auch die Güter des Landes aus einem Gewerbeder Einwohner in das andere gehen: so vergrößernsie sich deshalb nicht. Ja man kann auch eigentlichden Namen der Commercien bloß denjenigen bey-legen, die mit auswärtigen Nationen geführet wer-den, indem die innländischen mit der Natur aller an-dern Landesgewerbe vollkommen übereinstimmen. ,

§.

Jedoch muß man sich nicht einbilden, daß alleArten des auswärtigen Kaufhandels den Reichthumdes Landes zu vermehren im Stande sind. Es kön-nen sehr schädliche Commercien mit auswärtigen Na-tionen getrieben werden, die das Land endlich blut-arm machen. Eine kluge Nation muß dannenherozu dem ersten Grundsätze ihrer Commercien anneh-men, daß man ihnen eine solche Einrichtung undBeschaffenheit zu geben suchen müsse, daß dadurchmehr Gold und Silber in das Land eingeht, als zudiesem Behuf daraus ausgeführet wird; und indemwir hier von den Commercien handeln; so müssenwir uns bemühen, die erforderlichen Grundsätze undRegeln zu einer solchen Beschaffenheit des Kaufhan-dels an die Hand zu geben. Damit wir nun solchesdesto deutlicher und überzeugender leisten können; so

wollen