172 Von der Gründung und den: Flore
nen zur Nothdurst und Bequemlichkeit des menschli.chen Lebens nicht entbehret werden. Viele zwarwären im strengen Verstände entbehrlich; allein dieheutige Lebensart der Menschen hat sie einmal noth-wendig gemacht, und es würde allzu hart und derFreyheit der menschlichen Handlungen, die eine guteRegierung gestatten muß, zuwider seyn, wenn mandie Unterthanen derselben berauben wollte. DasVerboth der Ausfuhre des Geldes an und vor sichselbst ist also entweder unmöglich, oder es würde zu-gleich den Unterthanen viele Nothwendigkeiten undBequemlichkeiten des Lebens entziehen: denn dieAusländer wollen ja bezahlet seyn, wenn sie unsWaaren liefern. Es ist mithin leicht wahrzuneh-men, daß ein solches Verboth zur Gründung derCommercien gar nichts beyträgt, und daß man esganz anders angreifen müßte, wenn vortheilhaftigeCommercien zu Stande gebracht werden sollen.
§. i8z.
Grundsatz : Der erste Grundsatz porcheilhaftigcr Commercien
mehr Landes- mit auswärtigen Nationen ist, daß dadurch mehrProdukte aus- Gold und Silber in das Land eingeführet werdenMnd/Waa- muß, als deshalb ausgeht (§. 159.); und auf Vie-ren eingefüh- sen Grundsatz müssen alle Maaßregeln zu Gründungret werden. nützlichen Kaufhandels gebauet werden. Gleich-
wie nun die auswärtigen Commercien entweder mitmnländischen oder ausländischen Waaren getriebenwerden können (§. 160.), die bloße Einfuhr derausländischen Waaren aber unmöglich einen nützli-chen Kaufhandel darstellen kann 162.lgi.); sofolget daraus natürlicher Weise ein andrer Grund-satz; nämlich: der Werth der iandesproducte, soausgeführet werden, muß den Werth der ausländi-schen Waaren, so in das Land eingehen, übersteigen.Die Folgen aus diesem Grundsätze werden uns alle