Aus derselbenmuß allesmögliche imLande selbstru gewinnenveranstaltetwerden.
Vornehmlichmüssen alleArten vonManufaktu-ren im Land»eingelegetwerden.
174 Von der Gründung und dem Flore
ander gehalten werden. Ja um noch sicherer zu ge-hen: so können alle Kaufleute, Künstler, Manu-facturierö und Handwerker angehalten werden, an-zugeben, was vor Waaren sie in dem verstoßenenJahre unmittelbar aus auswärtigen Ländern kom-men lasten, und was sie wieder vor Landesproducteunmittelbar dahin versendet haben. Aus diesendreyerley verschiedenen Auszügen und Tabellen wer-den sich die ein- und ausgehenden Waaren und ihrWerth mit Ziemlicher Zuverläßigkeit bestimmen lassen.
§. i86.
Wenn nun daraus erscheint, daß die eingehen-den ausländischen Waaren die ausgehenden Landeö-producte allerdings übersteigen: so Muß ein weiserRegent,oder dessen Ministers,sich diese Tabellen darzudienen lassen, daß er mit erforderlicher Aufmerksam-keit untersuchet, ob nicht unter den eingehenden aus-ländischen Waaren viele befindlich sind, die ihrerBeschaffenheit und der Eigenschaft des Landes nach,selbst in seinen Staaten erzeuget und gewonnen wer-den können; und man muß zur festen Regel anneh-men , daß alles, was sich im Lande selbst angelegenund gewinnen läßt, aus fremden Ländern nicht ein-geführet werden Müsse. Man muß demnach alledienliche Anstalten und Maaßregeln ergreifen, damitalle solche Waaren imLande selbst gearbeitet und her-vorgebracht werden.
§. 187 .
Hierunter verdienen nun alle Arten von Manu-fakturen das vornehmste Augenmerk, da sie zur Klei-dung und andern Nothwendigkeiten der Menschendienen, die niemand entbehren kann; so gehen da-vor wichtige Summen aus dem Lande. Dennochist kein Land, das nicht entweder die Materialien dazu
bereits