der Commercien. 195
Beförderung. Alle diejenigen Gründe, die wir such hier diedaselbst zu dem Ende beygebracht haben, müßten HEs-auch hier in Betracht gezogen werden; und die mitden Commercien beschädigten Personen ertragen umso weniger eine Strenge in der Regierung, und einenunleidlichen Zwang ihrer gleichgültigen Handlungenund ihres Gewissens, jemehr sie in andern Ländernmit offenen Armen aufgenommen werden, und jemehr sie im Stande sind ihr Vermögen, das groß-tentheils in beweglichen Gütern besteht, unver-merkt aus dem Lande zu ziehen.
§. 2lt.
Sodenn ist eine gute Einrichtung der Zölle, Mau- Heden» wirdthen und Accisen als das vornehmste Unterstützungs- nchtimg ^decMittel der Commercien anzusehen, dergestalt, daß Zölle, M-ru.ohne dieselben ein blühender Kaufhandel unmöglich AAerreichet werden kann- Sie sind eigentlich der Zaum, den.wodurch eine weise Regierung die Commercien nachihren Absichten und der wahren Wohlfahrt desStaats lenket; und es ist so weit gefehlet, daßZölle, Mauthen und Accisen an sich selbst Hinder-niffe der Commercien seyn sollten, daß vielmehr keinKaufhandel auf eine dem Staate vortheilhastigeArt getrieben werden kann, der nicht hierdurch ge-leitet, regieret, und gewisser Maaßen befördert wird;denn die Kaufleute haben allemal mehr ihr eigenesInteresse, als die Wohlfahrt des Staats zum Au-genmerke (§. 179.): folglich kann die Art und Weisedes Kaufhandels nicht ihrer bloßen Willkühr über-lasten werden. Allein es ist gleichfalls gewiß, daßeine üble Einrichtung der Zölle, Mauthen und Ac-cisen, die mit dem wahren Vortheile des Staats,und dem Wesen der Commercien nicht übereinstim-met, eine der größten Hindernisse vor einen blühen-den Kaufhandel sind. Es ist demnach nöthig, daß
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