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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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ES giebtvornehmlichLreyerley Ar-ten der Un-tren.

z;4 Von der Treue der Unterthanen

tens muß man hierauf mir nein antworten, wennmair Billigkeit und Menschenliebe besitzet und rich-tige Begriffe von dem Wesen einer Republik hat.Ihre Macht erstrecket sich freylich über die Personenund Güter der Unterthanen, aber nicht Kraft einesEigenthums, sondern vermöge der Besorgung dergemeinschaftlichen Wohlfahrt, die man der oberstenGewalt anvertrauet hat *).

Da die Gründe, die ich hier wider das vommiumeiriinens anführe, so offenbar sind, daß sie weiterden geringsten Zweifel nicht zulassen: so muß mansich allerdings wundern, daß dennoch die meistenLehrer der Politik und des Natur- und Völker-Rech-tes dieses Obereigenthum des Staats annehmen.Allein, wenn man die Ursache nicht in der Schmei-chele;) suchen muß: so liegt die Schuld vornehmlichan den unbestimmten Bedeutungen der Wörter,Staat und Republik, die zwar eigentlich nur vonder obersten Gewalt und den Unterthanen zusam-men gebrauchet werden sollten, worunter man aberauch öfters die oberste Gewalt allein versteht, weilsie das Volk zugleich mit vorstellet.

§. Z?l-

Wenn man nun solchergestalt weiß, worauf diePflicht der Treue hauptsächlich ankömmt, welche dieUnterthanen der obersten Gewalt zu leisten schuldigsind; so wird man das auch entgegen gesetzte Ver-brechen der Untreue und die verschiedenen Arten des-selben desto bester beurtheilen können. Nach deutobigen Begriffe von der Untreue (;6o.) giebt es vor-nehmlich drenerley Arten derselben, nämlich r) wenndurch die schädlichen Unternehmungen eines Unter-khanes die äußerlicheSicherheit gestöhret werden kann,2 ) wenn die innerliche Sicherheit dadurch leidet, undz) wettn die Person des Regenten oder dererjenigen,welche an der obersten Gewalt Antheil haben, belei-