der Unterthanen. z 6 z
Einkünfte oder der Nutzung von ihrem Vermögen' erstrecken. Vielleicht ist der vierte oder dritte Theilihrer Einkünfte oder Erwerbes, den man ißo inden meisten Ländern zum Contributionsfuße amnimmt *), das Höchste, was die Unterthanen ingeruhigen Zeitläuften entrichten tonnen. Dennwenn die Abgaben stärker aufgeleget würden ; sowürde der eine Theil an seinem nothdürstigen Un-terhalte Mangel leiden, der andere aber den Grundseines Vermögens selbst angreifen müssen, welchesmit dem Endzwecke der Republik, nämlich der Glück-seligkeit der Unterthanen, unmöglich bestehen kann :indem dieselbe erfordert, daß die Unterthanen dieNothdurft und Bequemlichkeit des Lebens, ein je-der nach seinem Stande und Beschaffenheit, gemes-sen können (§. Z2. zz.). Eine solche Wirrhschaftdes StaatS in geruhigen Zeitläuften würde auchunmöglich einen Bestand haben, sondern gar balddas Verderben und den Untergang des Staats nachsich ziehen. Da nun die Wohlfahrt des Regentenund der Unterthanen unzertrennlich mit einandervereiniget ist (§. 22.); so wird ein kluger Regent,sowohl seine eigene Hofhaltung, als seine KriegeS-rüstung solchergestalt einrichten, daß die Untertha-nen bey friedlichen Zeiten nicht höher beschweretwerden; und er wird der äußerlichen Sicherheit eherdurch Bündnisse und andere Verträge zu stakten zukommen suchen, als dem Endzwecke der Republikund seinem eigenen Wohlstände so offenbar entgegenhandeln.
*) Es ist hier nämlich zu verstehen, daß alle Arten derContribukionen und Abgaben zusammen sich auf denvierten oder höchstens den dritten Theil ihrer Ein-künfte belaufen müssen. Denn wenn man die Con-tributionen oder Steuern von unbeweglichen Güternallein auf diesen Fuß setzen, und darneben den Un-terthanen noch eine Menge anderer Abgaben von
Accisen