des Vermögens. 407
er äüf die Größe und Wichtigkeit eines Nahrungö-gffchafftes in Absicht auf die Erwerbung des Vermö-gens gar viel ankömmt; so kann es nicht fehlen, daßsich nicht das Vermögen nach und nach ansehnlich ver-größern sollte.
§. 449 -
Allein die Vermehrung des Vermögens wird den- Man mußnoch nur einen ganz langsamen Fortgang haben, wenn «twas wa^en,man nicht in seinen Gewerben und Angelegenheiten Vermögenauf eine vernünftige Art etwas waget und zuweilen Erbeneinen Theil seines Vermögens den Streichen desGlückes unterwirft. Man ist zwar in allen Geschaff-ten der Nahrung und des zeitlichen Lebens überhauptden Zufallen, oder dem Glück und Unglück unterwor-fen , und man waget also beständig etwas. Alleindavon ist hier nicht die Rede, sondern ich verstehe einesolche Wagung, die einen Theil unseres Vermögens. einer größern Gefahr aussetzet, als andere unserer-Angelegenheiten, die aber auch, wenn sie gelingt,einen größern Vortheil und Gewinnst einbringt.
Ohne eine solche Wagung nun ist es fast nicht mög-lich zu einem großen Vermögen zu gelangen. Denndiejenigen Gewerbe und Geschäffte, bey welchen un-- ser Vermögen außer ganzaußerordentlichen Unglücks-fällen keiner Gefahr ausgesetzet ist, tragen gemeinig-lich nicht allzuviel Gewinnst; und diejenigen, welchein der Anwendung ihres Vermögens mit der äußerstenVorsicht zu Werke gehen, werden zwar ihr Vermö-gen so leicht nicht verlieren; sie werden aber auchschwerlich, ohne einen stinkenden Geiz und andereungerechte Wege, ihr Vermögen ansehnlich vergrös-sern. Diese Wege einer besondern Wagung fallenvornehmlich in der Seehandlung vor, bey Erkaufungder Wechselbriefe und andern Handelsgeschäfften,bey den Bergwerken, und in allen Unternehmungen,
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